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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ ist ein Dokument aus dem deutschen Immobilienrecht. Sie wird von der Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass eine Immobilie in rechtlich selbstständige Einheiten (wie z.B. Eigentumswohnungen) aufgeteilt werden kann. Diese Bescheinigung ist ein wesentlicher Schritt in dem Prozess, durch den eine Immobilie in das sogenannte Wohnungseigentum umgewandelt wird.

Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Sowohl Immobilieneigentümer als auch Immobilienkäufer können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen:

  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, um die Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen und diese einzeln zu verkaufen.
  • Immobilienkäufer benötigen oft eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, um einen Hauskredit beantragen zu können, da viele Banken überprüfen, ob die Wohnung wirklich als eigenständige Einheit betrachtet werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung muss eine Wohneinheit folgende Kriterien erfüllen:

Kriterium Beschreibung
Separat abschließbare Tür Die Wohneinheit muss über eine eigene, separat abschließbare Tür verfügen.
Küche Innerhalb der Wohneinheit muss sich eine Küche befinden.
Bad und Toilette Die Wohneinheit muss über ein Bad und eine Toilette verfügen.
Brand-, Schall- und Wärmeschutz Böden, Decken und Wände müssen ausreichenden Brand-, Schall- und Wärmeschutz bieten. Die Wohneinheit muss baulich völlig getrennt von anderen Wohneinheiten sein.

Wie erhält man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Der Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde in schriftlicher Form gestellt werden. Die notwendigen Unterlagen umfassen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aufteilungsplan, inklusive Grundriss des Gebäudes
  • Lageplan der Immobilie, je nach Vorgaben der zuständigen Baubehörde sollte dieser maximal ein halbes Jahr alt sein und im Maßstab von 1:1000 vorliegen.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung variiert in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Es ist empfehlenswert, einen zeitlichen Puffer einzuplanen. Während der Bearbeitung wird überprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Baurechtliche Aspekte werden jedoch nicht geprüft

Dauer und Kosten

Die Bearbeitung des Antrags für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann zwischen zwei Wochen bis zu drei Monaten dauern.

Die Kosten für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren je nach Bundesland und Kommune und hängen vom Umfang und Objekttyp ab.

Zum Beispiel (diese können sich ändern und dienen hier nur zur groben Orientierung):

Bundesland Kosten
München 25 bis 150 Euro, zusätzlich 50 Euro für die Erstellung eines Aufteilungsplans
Hamburg (Neubau) 29 Euro pro Wohneinheit
Hamburg (Bestandsimmobilie) 116 Euro pro Wohneinheit
Hessen 65 bis 325 Euro, abhängig von der Wohnungsgröße
Sachsen 50 Euro pro Wohnungseinheit
Brandenburg 100 bis 200 Euro
Bremen 60 bis 120 Euro
Saarland 60 bis 120 Euro
Sachsen-Anhalt 80 bis 160 Euro
Thüringen 60 bis 120 Euro​1​​2​​3​.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren je nach Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt variieren können. Es ist daher ratsam, sich direkt an die örtliche Bauaufsichtsbehörde zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Redaktion Finanzen