Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in Deutschland erhoben wird. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und gilt für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Begriff „Abgeltung“ bezieht sich auf die Tatsache, dass die Steuer mit der Abgeltung der Steuerschuld durch die Bank oder andere Finanzinstitute als Quellensteuer direkt bei der Kapitalertragszahlung verrechnet wird.

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um das Besteuerungsverfahren für Kapitalerträge zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer wurden Kapitalerträge in Deutschland mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert, der je nach Einkommenshöhe variieren konnte. Dies führte zu einer komplexen Steuererklärung und erhöhtem Verwaltungsaufwand.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer beträgt der pauschale Steuersatz 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 Prozent der Steuer, und die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und persönlicher Religionszugehörigkeit. Insgesamt kann der Steuersatz also zwischen 26,375 Prozent und 28,525 Prozent liegen.

Ein weiteres Merkmal der Abgeltungssteuer ist, dass sie unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz gilt. Dies bedeutet, dass Kapitalerträge nicht mehr in die Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes einfließen. Das kann insbesondere für Personen von Vorteil sein, die ein hohes Einkommen haben und in einer hohen Einkommensteuerklasse eingestuft sind, da sie dennoch Kapitalerträge mit dem pauschalen Steuersatz besteuern können.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Abgeltungssteuer. Einige Kapitalerträge sind nach wie vor im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung zu erfassen und werden nicht pauschal besteuert. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Einkünfte aus Beteiligungen an Personengesellschaften oder aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn bestimmte Haltefristen nicht erfüllt sind.

Die Abgeltungssteuer wird automatisch von Banken und anderen Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Steuerpflichtige müssen die Kapitalerträge dennoch in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, um mögliche Freistellungsaufträge oder Verluste zu berücksichtigen. Auch wenn die Steuerpflichtigen keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sollten sie dennoch ihre Kapitalerträge im Rahmen der Steuerpflicht angeben.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Informationen in dieser Antwort allgemeiner Natur sind und sich auf den Stand von 2021 beziehen. Steuerrechtliche Bestimmungen können sich ändern

Ein konkreteres Beispiel zur Veranschaulichung der Abgeltungssteuer

Angenommen, du hast ein Depot bei einer Bank und hältst Aktien im Wert von 10.000 Euro. Im Laufe des Jahres zahlte das Unternehmen Dividenden in Höhe von 500 Euro aus. Zusätzlich hast du durch den Verkauf einiger Aktien einen Kursgewinn von 1.000 Euro erzielt.

Gemäß der Abgeltungssteuer wird auf die Dividenden und den Kursgewinn ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent angewendet. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass keine Kirchensteuer anfällt.

Für die Dividenden beträgt die Steuer 25 Prozent von 500 Euro, also 125 Euro. Zum Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ergibt sich ein Betrag von 6,88 Euro. Insgesamt zahlst du also 131,88 Euro an Steuern auf die Dividenden.

Für den Kursgewinn von 1.000 Euro beträgt die Steuer ebenfalls 25 Prozent, also 250 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 13,75 Euro. Die Gesamtsteuer auf den Kursgewinn beträgt daher 263,75 Euro.

Insgesamt zahlst du also 131,88 Euro für die Dividenden und 263,75 Euro für den Kursgewinn, was zu einer Gesamtsteuer von 395,63 Euro führt.

Deine Bank wird die Abgeltungssteuer automatisch von den Dividenden und dem Kursgewinn abziehen und an das Finanzamt abführen. Du erhältst eine Steuerbescheinigung von der Bank, die du bei deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies ein vereinfachtes Beispiel ist und andere Faktoren, wie zum Beispiel Freistellungsaufträge oder Verlustverrechnungsmöglichkeiten, die individuelle Steuersituation beeinflussen können. Daher ist es ratsam, bei komplexeren Steuerfragen einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.

Abgeltungssteuern in der Übersicht

Art des Kapitalertrags Steuersatz Solidaritätszuschlag Gesamtsteuersatz
Dividenden 25% 5,5% 26,375%
Zinsen 25% 5,5% 26,375%
Kursgewinne 25% 5,5% 26,375%
Veräußerung von Anteilen an KG innerhalb der Haltefrist individ. Einkommen Steuersatz* individ. Einkommen Steuersatz* individ Einkommen  Steuersatz*

*Für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften innerhalb der Haltefrist gelten keine festen Steuersätze wie bei Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen. Hier wird der individuelle Einkommensteuersatz angewendet, der abhängig von der Höhe des Einkommens ist.

Bitte beachte, dass dies nur ein Beispiel ist und die tatsächlichen Steuersätze und Bedingungen variieren können. Es ist immer ratsam, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Umstände zu berücksichtigen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

Redaktion Finanzen